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Flachdächer
Flachdächer sind Dachkonstruktionen, deren Neigung im Gegensatz zu den geneigten Dächern Gefälle von 0° bis 20° aufweisen und deren oberste Schicht mit Dachdichtungs-materialien, nicht mit Dachdeckungsmaterialien ausgeführt sind. Unterschieden werden zudem einschalige, nichtbelüftete Flachdächer und zweischalige, belüftete Flachdächer, wobei letztgenannten Konstruktionen in der Praxis eine gewisse Bevorzugung erfahren haben. Flachdächer mit einem Gefälle unter 2% und begrünte Dächer mit Wasseranstau sind Sonderkonstruktionen . Sie unterliegen den Fachregeln für Dächer und Abdichtungen ­ Flachdachrichtlinien. Nach den Grundregeln des Dachdeckerhandwerks sind Dächer mit einem Neigungswinkel unter 5° abzudichten. Flachdächer mit Neigungen über 5° können abgedichtet oder auch gedeckt werden. Flachdachkonstruktionen reagieren gegenüber Planungs- und Ausführungsmängeln empfindlicher als geneigte Dächer. Die Abdichtungsschichten von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen sind an aufgehenden Wänden und an Dachdurchführungen 15 cm hoch zuführen und dauerhaft zu verwahren.
Zu den Einwirkungen auf Flachdachkonstruktionen sind zu zählen:

  • Verformungen der Tragkonstruktion (lastabhängig/lastunabhängig)
  • Belastung durch Wind (vor allem Windsog) und Nutzung von Dachflächen
  • Bauphysikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Unsachgemäße Herstellung und Unterhaltung

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