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- Holzschutz
- Maßnahmen, die Holz und Holzwerkstoffe vor der Zerstörung durch tierische und pflanzliche Schädlinge schützen. Zu unterscheiden ist hierbei baulicher, konstruktiver und chemischer Holzschutz. Zahlreiche Holzschäden können bereits durch bauliche und konstruktive Maßnahmen verhindert werden. Vorbeugender baulicher Holzschutz besteht vor allem in der Verwendung von Holz, das gesund, frei von Rinde und Bast sowie ausreichend trocken ist. Außerdem muss zum Schutz gegen Schädlingsbefall durch geeignete konstruktive Maßnahmen eine spätere Durchfeuchtung ausgeschlossen werden. Das wird erreicht, indem man den Zutritt von Feuchtigkeit verhindert und die rasche Ableitung von Wasser bzw. eine Austrocknung des Bauteils in Form von luftumspülten Anschlüssen und Querschnitten ermöglicht. Chemische Holzschutzmittel müssen DIN 68800 für alle nicht verkleideten Holzbauteile verwendet werden, die zur Standsicherheit beitragen und besonders gefährdet sind. Diese Holzschutzmittel eignen sich als Schutz gegen tierische und pflanzliche Schädlinge. Sie wirken als Berührungs-, Atmungs- oder Fraßgifte. Wirkende Substanzen sind Fungizide (Wirkstoffe gegen Pilze) oder Insektizide (Wirkstoffe gegen Insekten). Chemische Holzschutzmittel sollten nur eingesetzt werden, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind.
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- Horizontalsperre
- Ist eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Zwischen dem Fundament / der Bodenplatte und der ersten Steinlage sowie zwischen der ersten und zweiten Steinlage wird eine Bitumenpappe als Horizontalsperre gelegt, damit aufsteigende Feuchtigkeit aus der Bodenplatte nicht in das Mauerwerk eindringen kann.
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