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- Kostenplanung
- Kostenplanung umfasst alle Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Ermittlung von Investitionskosten wird in DIN 276 geregelt, wobei für Baunutzungskosten auf DIN 18960 verwiesen wird. Die Genauigkeit der Kostenermittlung hängt ab vom jeweiligen Planungsstand und den verfügbaren Kostenkenngrößen sowie bei der Kostenfeststellung von den Abrechnungsunterlagen. Je nach Planungsstand unterscheidet die Kostenermittlung gemäß DIN 276 die Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und die Kostenfeststellung.
- Die Kostenschätzung dient einer genaueren Ermittlung der voraussichtlichen Gebäude-kosten, wenn auch das Ergebnis eine gewisse Streubreite aufweist.
- Die Kostenberechnung ist die genaueste Kostenermittlungsmethode vor der Phase der Ausschreibung und Vergabe. Für den Bauherrn sind diese Kosteninformationen insbesondere deshalb wichtig, einen tragbaren Finanzierungsplan zu erstellen oder erstellen zu lassen, von dem letztlich die Höhe der Folgekosten abhängt.
- Der Kostenanschlag basiert auf den Firmenangeboten, die aufgrund der Ausschreibung eingereicht werden.
- Die Kostenfeststellung dient der Kostendokumentation nach dem rechnungsmäßigen Abschluss eines Bauvorhabens.
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