- BAU ABC
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- Leistungsbeschreibung
- Sie ist das zentrale Element eines Bauvertrags, in dem die zu erbringende Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bieter ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Sie besteht im allgemeinen aus dem Leistungsverzeichnis, der Baubeschreibung, technischen Erläuterungen, statischen Berechnungen und Zeichnungen. Zur Endabnahme von Bauleistungen und bei Feststellungen von Mängeln wird regelmäßig die Leistungsbeschreibung mit ihren Bestandteilen zugrunde gelegt.
- Wenn die Leistungsbeschreibung unvollständig vorliegt, muss die ausgeführte Leistung auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik begutachtet werden. Hierbei wird eine übliche zu erwartende Leistung unterstellt.
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- Luftdichtigkeit
- Die Gebäudehülle, Fenster, Türen und Fugen in der Konstruktion müssen luftdicht ausgeführt werden, damit die Lüftungswärmeverluste begrenzt bleiben, keine unangenehmen Zugerscheinungen auftreten und feuchtwarme Raumluft nicht in den kühleren Teil des Bauteils gelangen, was die Entstehung von Kondensat zur Folge hätte.
- Lüftungswärmeverluste könne nicht nur durch bewusstes Lüften auftreten, sondern auch durch Luftaustausch über Fugen und Öffnungen.
- Baustoffe mit einer spezifischen Luftdurchlässigkeit von weniger als 0,1 m_/(m_h) bei einem Differenzdruck von 50Pa gelten als luftundurchlässige Schicht. Hierzu zählen z.B. PE-Folien, Alu-Folien, Hartfaserplatten, Gipskartonplatten und Putzschichten. Stöße und Fugen in diesen Schichten müssen überlappend und zusätzlich verklebt (Folien) bzw. dicht verspachtelt mit Fugenbändern (Platten) abgedichtet werden.
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