INGENIEURBÜRO MARQUARDT

SACHVERSTÄNDIGE BAUBERATUNG

QUALITÄTSÜBERWACHUNG

 
 
Qualitätssicherung
 
Im Rahmen einer planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung, d.h. in Form von regelmäßigen Baustellenaudits, wird durch uns die Erstellung des Objekts von der Planung bis zur Abnahme auf die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der vertraglichen Bau- und Leistungsbeschreibung, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, den technischen Regelwerken sowie den baurechtlichen Bestimmungen hin überprüft.
Zu Beginn der Qualitätssicherung erfolgt eine Prüfung der Planunterlagen, wobei bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens regelmäßig bis zu vier Baustellenaudits, d.h.
 
1. Begehung zum Rohbau,
2. Erweiterter Rohbau,
3. Rohinstallation Haustechnik und
4. Begehung zur Endabnahme,
 
durchgeführt werden.
 
Und das wird geprüft:
 
1. Audit : Rohbau
Erdarbeiten, Fundamentplatte, Kellermauerwerk, Unterzüge, Kellerdecke, Treppen, Konsolen, Podeste, Dränarbeiten und Abdichtung erdberührter Bauteile.
 
2. Audit: Rohinstallation Haustechnik
Rohinstallation Elektro, Heizung, Sanitär, Klima und Lüftung.
 
3. Audit: Erweiterter Rohbau
Mauerwerk, Decken, Unter- bzw. Überzüge, Treppen, Konsolen, Podeste, Estricharbeiten, Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten, Dachstuhl, Dacheindeckung, Klempnerarbeiten und Fenster.
 
4. Audit: Bauendabnahme
Fertigstellung Haustechnik, Türen, Fenster, Bodenbelagsarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Baureinigungsarbeiten und Außenanlagen.
 
 
Erkannte Mängel und Minderleistungen werden somit vermieden bzw. frühzeitig erkannt, sodass diese noch in der entsprechenden Bauphase beseitigt werden. Die Beseitigung der Mängel wird durch uns veranlasst und kontrolliert. Als Ergebnis jedes Baustellenbesuchs erhalten Sie von uns ein Prüfprotokoll mit Mängelliste und Fotodokumentation. Somit behalten Sie jederzeit den Überblick über den Ausführungsstand Ihres Bauvorhabens.
 
 
Bauabnahmen
 
Bei der Abnahme von Bauleistungen kollidieren die Interessen der Baubeteiligten meist erheblich. Häufig fehlt es den Beteiligten an sicherem Beurteilungsvermögen, ob bereits ein Mangel vorliegt oder eine noch ãhinnehmbare Unregelmäßigkeit“ ­ also, ob die Abnahme erfolgen muss oder zu Recht verweigert werden kann.
Durch die Abnahme einzelner Gewerke oder ausgewählter Bauphasen dokumentieren wir Ihnen als Bauherr wie auch als Eigentümer die jeweilige Ausführungsqualität.
Baufirmen erhalten somit eine Dokumentation ihrer Bauleistung gegenüber ihrem Auftraggeber. Fehler und typische Mängel können so rechtzeitig erkannt und behoben werden, kostspielige Reparaturen und Nachbesserungen reduzieren sich auf ein Minimum. Ein hoher Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie durch beste Bauqualität wird somit gesichert.
Als Ergebnis jeder Bauabnahme erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Mängelliste und Fotodokumentation. Somit kann eine lückenlose und fachgerechte Mängelbeseitigung, für den Auftraggeber kostenfrei, erfolgen.
 
 
Mängelmanagement
 
Nach erfolgter Bauabnahme werden durch uns protokollierte Mängel den entsprechenden Gewerken zugewiesen, die Beseitigung wird durch uns überwacht. Somit erfolgt eine fachgerechte, kontrollierte und vollständige Mängelbeseitigung, wobei Gewährleistungsfristen eingehalten werden. Als Bauherr und als Eigentümer erhalten Sie zudem finanzielle Sicherheit, da aufwendige Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfristen vermieden werden.
Bei der Beurteilung von Mängeln sind 3 Fälle zu unterscheiden. Dies sind
1. hinzunehmende Unregelmäßigkeiten,
2. deutliche nachzubessernde Mängel und
3. geringe Mängel, bei unverhältnismäßigem Nachbesserungsaufwand durch Minderung in Höhe des Minderwertes abzugelten.
Nach Fertigstellung einer Baumaßnahme werden durch Gewährleistungsbegehungen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist (5 Jahre gemäß BGB; 4 Jahre gemäß VOB) die Mängelansprüche des Auftraggebers gesichert. Zudem sind noch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist die Mängelbeseitigungsleistungen durch den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen.
 
 
Instandhaltungsmanagement
 
Als Grundstückseigentümer, Wohnungsbaugesellschaft wie auch als Hausverwaltung möchten Sie wissen, welche Kosten zur Beseitigung des Instandhaltungsstaues auf Sie zukommen. Durch regelmäßige Objektbegehungen wird ein Instandsetzungsbedarf rechtzeitig erkannt und Folgeschäden werden vermieden. Nach erfolgter Zustandserfassung des Gebäudes, gegliedert nach sämtlichen Bauelementen und haustechnischen Installationen, erhalten Sie von uns zuverlässige Aussagen über den erforderlichen Umfang der Instandsetzungsmaßnahme sowie über die zu erwartenden Instandsetzungskosten.
Auf Wunsch planen und überwachen wir für Sie erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen. Hierbei wird eine hohe Werthaltigkeit Ihrer Immobilie sichergestellt.
Zudem prüfen wir für Sie Kostenangebote und Rechnungen von Handwerksfirmen. Somit erhalten Sie technische und finanzielle Sicherheit, da nur die tatsächlich erforderlichen Leistungen beauftragt werden. Ungeeignete und überflüssige Leistungspositionen werden erkannt. Überhöhte und marktunübliche Preise werden vermieden.
 
 
Gebäudeenergiepass
 
Der Gebäudeenergiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Sie erhalten mit dem Gebäudeenergiepass ein Instrument, mit dem Sie Ihre Kunden von der Qualität Ihres Hauses und Ihrer Eigentumswohnung überzeugen können. Er ermöglicht Kaufinteressenten und Mietern auch den Vergleich zwischen verschiedenen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.
Kernstück des Energiepasses ist der so genannte Energiekennwert, mit dem die energetische Einordnung des Gebäudes erfolgt. Der Energiepass gibt Ihnen Aufschluss über die energetische Qualität Ihres Gebäudes und enthält Angaben zur Qualität der Dämmung und der Heizungsanlage. Darüber hinaus erhalten Sie Angaben darüber, wie die Energieverluste im Einzelnen zustande kommen und welche CO2-Emissionen hierdurch verursacht werden.
Die entgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch den Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung 2006 festgelegt.
Als Bauvorlageberechtigte sind wir bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und somit berechtigt, den Gebäudeenergiepass für Sie zu erstellen.
Für Sie enthält der Gebäudeenergiepass wichtige Hinweise, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Immobilie energetisch optimieren können. Sie erfahren zum Beispiel, wie sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwände und der Einbau einer Solaranlage auf den Energiebedarf und somit auf die Einordnung im Energiepass auswirkt.


 
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

 

 

 

 

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