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Zweischaliges Mauerwerk
Zweischaliges Mauerwerk wird unterschieden in zweischalige Außenwände mit Putzschicht, zweischaliges Verblendmauerwerk mit Kerndämmung, zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht und zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht und zusätzlicher Wärmedämmung. Alle zweischaligen Mauerwerkswände verfügen über eine tragende Innenschale (Hintermauerwerk) und eine rückverankerte Außenschale (Verblendmauerwerk). Zudem müssen bei zweischaligen Mauerwerkskonstruktionen an den Fußpunkten der Außenschale, wie z.B. an Gebäudesockeln und über Fensterstürzen, sind Sperrschichten (Z-Folie) mit Entwässerungsöffnungen von 3,75 cm_/m_ gegen das Eindringen von rückstauendem Sickerwasser in die Innenschalen und Geschossdecken erforderlich. Ein besonderes Augenmerk ist auf mögliche unterschiedliche Verformungen von Außen- und Innenschale, insbesondere im Bereich von Geschossdecken und Stürzen, zu legen. Besonders an freien Rändern der Außenschalen, z.B. an Fensteröffnungen, Dehnungsfugen und Gebäudeecken, ist Sorgfalt geboten.
Bei zweischaligen Außenwände mit Putzschicht ist vor der Errichtung der Verblendschale auf der Außenseite der Innenschale eine zusammenhängende Putzschicht aufzubringen. Problematisch sind hierbei die Stellen, an denen die Drahtanker zur Verankerung der Verblendschale die Putzschicht durchstoßen. Schlagregensicherheit dieser Wandkonstruktion ist nur bei äußerst handwerklicher Sorgfalt bei der Herstellung des Mauerwerks zu erreichen.
Zweischaliges Verblendmauerwerk mit Kerndämmung ist gekennzeichnet durch einen vollständig mit Dämmstoff verfüllten Hohlraum zwischen Innen- und Außenschale. Die eingebrachte Kerndämmung darf die Schlagregensicherheit nicht beeinträchtigen und Feuchtigkeit darf nicht zur Innenschale transportiert werden. Das Dämmmaterial darf biologisch nicht verwertbar, also kein Nährboden für tierische und pflanzliche Schädlinge sein, und muss chemisch und physikalisch so neutral sein, dass angrenzende Bauteile und Baustoffe nicht verändert und gefährdet werden können.
Zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht besteht aus der Verblendaußenschale und der tragenden Innenschale. Zwischen beiden befindet sich ein Luftraum, dessen Dicke 60 mm betragen soll. Wird der Mauermörtel an einer Seite der Luftschicht abgestrichen, so darf die Luftschichtdicke auf 40 mm reduziert werden. Innen- und Außenschale müssen durch Drahtanker aus nichtrostendem Edelstahl miteinander verbunden sein.
Zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht und zusätzlicher Dämmschicht wird wie vor beschrieben ausgeführt, jedoch dürfen Innen- und Außenschale höchstens einen
150 mm Abstand voneinander haben. Für ausreichende Befestigung der mattenförmigen Wärmedämmschicht erfolgt durch Kunststoffkrallenplatten, die auf mindestens 4 mm dicke Drahtanker aus nichtrostendem Stahl aufgeschoben werden.
 

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